v e r. d i - I n f o r m a
t i o n e n f ü r d i e B
e s c h ä f t i g t e n
Vergütung bei Krankheit, Feiertag
und Urlaub
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben der
Geschäftsführung/Unternehmensleitung der Rudolf Wöhrl AG am 21.04.2016 den anliegenden
Brief übermittelt, in dem wir statt der aktuell ungesetzlichen Abrechnung von
Fehlzeiten unter Zugrundelegung von 1/6 der Wochenarbeitszeit eine gesetzmäßige
Berechnung von Entgelten bei Krankheit, Feiertag und Urlaub fordern.
Diese Forderung ist nicht neu!
Nun haben die Vertreter des Unternehmens in zwei Einigungsstellen zum Thema Arbeitszeit im Beisein von Arbeitsrichtern jedoch einräumen müssen, dass die aktuelle Handhabung der Berechnung von solchen Fehlzeiten eindeutig nicht gesetzesmäßig ist.
Nun haben die Vertreter des Unternehmens in zwei Einigungsstellen zum Thema Arbeitszeit im Beisein von Arbeitsrichtern jedoch einräumen müssen, dass die aktuelle Handhabung der Berechnung von solchen Fehlzeiten eindeutig nicht gesetzesmäßig ist.
Folgerichtig haben wir die Geschäftsleitung
nochmals ausdrücklich aufgefordert, nun auch umgehend die Berechnung von
Entgelten bei Krankheit, Feiertag und Urlaub auf Basis der gesetzlichen
Vorgaben vorzunehmen.
Nach unseren Berechnungen verlieren
unsere KollegInnen durch diese falsche Anwendung jedes Jahr viele Hundert Euro,
die ihnen nach dem Gesetz zustehen würden.
Mit
freundlichen Grüßen
Gabriele
Ziegler
Sekretärin FB Handel
Sekretärin FB Handel
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