
Wir als ver.di Blog Team wollen heute für etwas mehr Infos sorgen.
In unserem Blog sind immer wieder Kommentare zu lesen, die
unseren Wunsch nach einer Tarifbindung bei Wöhrl kritisch oder gar als
überzogen darstellen.
Verständlicher Weise sind viele Mitarbeiter aktuell
verunsichert, was die vom Unternehmer propagandierte wirtschaftlich schlechte Situation
der Firma Rudolf Wöhrl AG betrifft und welche Konsequenz das für den Einzelnen hat.
Und gerade auch deshalb setzen sich die Kolleginnen und Kollegen
für eine Anerkennung des Flächentarifvertrags ein, um von allen Sicherheiten
eines Tarifvertrags zu profitieren, die sich ja hauptsächlich aus dem Manteltarifvertrag
ergeben und sich nicht nur auf Lohn und Gehalt beschränken!
Aktuell wird Arbeitsplatzangst betrieben, um
somit Mitarbeiter zu einem Verzicht auf Minimalanspruch zu bewegen.
Das klingt doch schon ziemlich merkwürdig, oder?
Angst um den Arbeitsplatz schüren, um auf Existenzsicherung zu
verzichten – spätestens hier sollte jedem klar werden, dass das keine Lösung
sein kann!
Viele Führungskräfte predigen gebetsmühlenartig, dass Wöhrl
sich den Tarif nicht leisten kann! Und in der momentanen wirtschaftlichen Lage das
der Untergang des Unternehmens sein könnte!
Zur Erinnerung:
- man hat sich kürzlich ein tarifgebundenes Unternehmen geleistet
- man zahlt dort immer noch nach Tarif
- man hat genug übrig für Abfindungen, um die komplette Führung auszutauschen
- man erhöhte die Personalkosten durch gestiegene Prämienausschüttung geschuldet dem Personalabbau (die Betriebsräte hatten davor gewarnt - man hat sie ignoriert und staunt jetzt verwundert!)
- man investiert nun schon zum dritten Mal in ein von vorneherein zum Scheitern verurteiltes Internetprojekt
- man fördert immer noch den Club und andere persönliche Leidenschaften
- diese Liste könnten wir jetzt ins Unendliche treiben.
Aber auch den größten Zweifler können wir hier zusätzlich beruhigen.
Sollte die Rudolf Wöhrl AG sich die minimalsten Arbeitnehmeransprüche, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben, tatsächlich nicht leisten können, dann besteht jederzeit die Möglichkeit für einen Sanierungstarifvertrag. Der bietet den Arbeitnehmer größt möglichen Schutz und Sicherheit und dem Unternehmer wird ermöglicht sich zu sanieren.
Inhalte eines Sanierungstarifvertrags könnten sein:
•Beschäftigungssicherung
•Standortsicherung
•Investitionen
•Tragfähiges
Sanierungskonzept
•Beitrag der leitenden
Angestellten
•Sanierungstarifvertrag mit Beginn und Ende
![]() |
Bildunterschrift hinzufügen |
Also, für uns liegen die Vorteile einer tariflichen Zukunft offensichtlich
und zweifelsfrei auf der Hand.
Warum sollten wir weiterhin ohne Absicherung vertrauen und ohne Gegenleistung geben!
Und wer genug oder gar zu viel Geld hat, kann es jederzeit
gern an unseren Eigentümer Gerhard Wöhrl schicken.
EUER BLOG-TEAM