Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Interessierte,

mit diesem Blog wollen wir als Gewerkschaft ver.di euch / Sie über aktuelle Vorgänge rund um das Unternehmen Wöhrl transparent und schnell informieren und euch / Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern.Wir haben uns für diese Informationsverbreitung aus unterschiedlichen Gründen entschieden: Zum einen seid ihr / sind Sie so nicht mehr auf Gerüchte angewiesen, die ja alltäglich aufkommen, zum anderen kommen über diesen Kanal Informationen aus erster Hand blitzschnell zu Euch / Ihnen nach Hause.Wir werden unser Bestes geben, so aktuell wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu informieren. Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich durch Kommentare einbringen. Zensur wird unsererseits bei Einträgen ausgeübt, die offensichtliich unfair sind, klar die Unwahrheit verbreiten oder ins Niveaulose abgleiten.Wir wünschen uns und euch / Ihnen viel Spaß beim Lesen und Schreiben und Kommentieren.

Sonntag, 2. August 2015

36 Tage Urlaub für alle!!!
Mal wieder ein aktuelles Thema, das eigentlich keines sein dürfte!
Uns ist zu Ohren gekommen, dass in einigen Filialen und Unternehmensteilen nicht alle Mitarbeiter 36 Tage Urlaub erhalten!
Allen Mitarbeitern steht der gleiche Jahresurlaub zu und trotzdem versucht die Wöhrl-Unternehmensleitung das stillzuschweigen!
Hier nochmal deutlich  für alle verständlich: allen Mitarbeitern stehen 36 Tage Urlaub zu! Auch den 450,- € Kräften ( und zwar diskussionslos und vollständig! ) Bei wem das bisher nicht so gehandhabt wird, der soll das umgehend schriftlich bei seinem Geschäftsleiter einfordern! Ihr könnt die Vergütung hierfür rückwirkend einklagen! Lasst euch nicht von so nem Käse wie "anteiliger Berechnung etc." beirren, denn die Berechnung der Vergütung ist die einer Vollzeitkraft Monatsstunden:4,33:6 Tage
36 Tage Urlaub für alle Mitarbeiter - alles andere ist Diskriminierung und doppelt in die Tasche der  Mitarbeiter gegriffen! Einmal beim Durchschnitt der Vergütung für einen Urlaubstag und zweitens in der Anzahl der zu bezahlenden Urlaubstage!
Sollte eine solche Ungleichbehandlung  und gesetzlich verbotene Diskriminierung  in einem Haus mit Betriebsrat passiert sein, dann macht euren BR doch bitte darauf aufmerksam, damit er das für alle überprüfen kann.
In den betriebsratslosen Häusern sprecht bitte die Kollegen auf dieses Thema an, macht euren Anspruch beim Geschäftsleiter geltend und denkt über eine Betriebsratswahl nach!

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